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Ärztezentrum Co-Ordination
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Aktuelle COVID Informationen – Verordnungen ab 8. Februar 2021 – wo und wie können Sie sich „freitesten“

Am 21. Jänner 2021 wurde von der Bundesregierung die 3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung ausgegeben, in welcher der Lockdown in Österreich verlängert und strengere Schutzmaßnahmen angeordnet wurden. Grund für die Verschärfung waren die neu aufgetretenen COVID-19 Mutationen, welche vor allem durch eine wesentlich höhere Ansteckungsrate das Gesundheitssystem in mehreren Ländern (Großbritannien, Südafrika, Brasilien, Portugal,..) an und über die Grenzen der Möglichkeiten brachte und immer noch bringt.

Die Lockerung der Maßnahmen, dh. die Öffnung des öffentlichen Lebens, der Schulen und des Handels wurde auf 8. Februar 2021verschoben und neue Regelungen verlautbart.

Hier eine Auflistung der wichtigsten Maßnahmen gültig ab 8. Februar 2021:

    • FFP2-Masken-Pflicht, überall dort, wo Mund-Nasen-Schutz vorgeschrieben ist (ausgenommen Arbeitsorte – hier gilt weiterhin die MNS-Pflicht)
    • Abstand von 2 Metern – indoor und outdoor (!) – an allen öffentlichen Orten
    • Ausgangsbeschränkung von 20 bis 6 Uhr
    • alle Geschäfte werden geöffnet, max. Öffnungszeiten 6 bis 19 Uhr.
    • alle Dienstleistungen können wieder angeboten werden
    • körpernahe Dienstleistungen (wie Friseur, Pediküre, Masseur etc) dürfen nur nach Vorlage eines negativen COVID-19-Tests, der nicht älter als 48 Stunden ist, in Anspruch genommen werden


Mit den neuen Lockerungen steigt – wie von vielen Experten prophezeit –  die Gefahr eines neuerlichen Anstiegs von Neuinfektionen. Die hoch ansteckenden COVID-Mutationen sind bereits in Österreich nachgewiesen worden und so ist es nun besonders wichtig, weiterhin die Hygienemaßnahmen (2m Abstand, Desinfektion, FFP-2 Masken) einzuhalten und sich regelmäßig testen zu lassen.

"Freitesten“ – Zugangstests

körpernahe Dienstleistungen – Tests

Für einen Besuch beim Friseur, Masseur etc. benötigen Sie einen negativen COVID-19-Test, welcher nicht älter als 48 Stunden alt sein darf. Dies kann sowohl ein PCR- als auch ein Antigen-Test (Schnelltest) sein. WICHTIG: egal, welchen Test Sie wählen, er muss IMMER von medizinischem Personal durchgeführt und validiert sein. Das heißt Sie benötigen einen offiziellen schriftlichen Befund, um körpernahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können.

Diese Art der Zugangstests ist auch im Gespräch für die weitere Öffnung von Kultur und Sport. Theater- und Konzertbesuche zB könnten mit diesen Maßnahmen wieder möglich gemacht werden.

Schulen

Um die Schulöffnung zu gewährleisten, wurden zwingende „Nasenbohrertests“ für Schulkinder ab der 5. Schulstufe verordnet. Jedes Kind, welches die Schule besuchen will, wird einmal wöchentlich mit einem COVID Antigentest auf eine Infektion getestet. Diese Tests werden von der Schule organisiert und zur Verfügung gestellt.
Wer sein Kind nicht testen lassen möchte, muss dies nicht tun. Das betreffende Kind wird dann per Distanzunterricht im Homeschooling belassen.

Reisen, Auslandsaufenthalte

Sollten Sie ins Ausland verreisen wollen/müssen, wird in den meisten Ländern – unter anderem – ein negatives COVID-Testergebnis, welches nicht älter als 48 Stunden alt sein darf, verlangt. Viele Länder akzeptieren mittlerweile statt der bisher ausschließlich zugelassenen PCR-Tests auch Schnelltests (Antigen). Bitte erkundigen Sie sich über die aktuellen Ein/Ausreisebestimmungen bevor Sie eine Reise antreten. PCR-Tests für Reisen sind kostenpflichtig und werden von diversen Labors und Ärzten angeboten. Ein Testergebnis erhält man im Schnitt zwischen 24 und 48 Stunden. Bitte planen Sie dies in Ihre Reiseplanung ein.

Testmöglichkeiten

Mit den neuen Bestimmungen wird es in Österreich weiterhin ein hohes Testaufkommen geben – Möglichkeiten zur Testung für Menschen ohne Symptome gibt es vielerorts. Nebst den offiziellen Teststraßen (Anmeldung erforderlich unter 1450 oder online) gibt es niedergelassene Ärzte, private Testzentren und Apotheken, wo PCR und Antigen-Tests angeboten werden.

Bitte beachten Sie aber, dass ein negatives Testergebnis immer nur eine Momentaufnahme darstellt und ein Antigen-Test bei einer Neuinfektion erst nach ca. 5 Tagen ein zu ca. 90-95 % sicheres Ergebnis liefert (je nach Produkt). Wesentlich genauer sind PCR-Tests, welche schon ab ca. Tag 2 einer Neuinfektion ein positives Testergebnis anzeigen.

Haben Sie Anzeichen einer COVID-Infektion (Fieber, Kopf- und/oder Gliederschmerzen, Husten, Geruchs- und Geschmacksverlust) bleiben Sie unbedingt zu Hause und rufen Sie 1450, um eine Testung zu veranlassen.