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Patientenverfügung in Wien: Selbstbestimmt vorsorgen – mit persönlicher ärztlicher Beratung

Über das eigene Lebensende nachzudenken fällt niemandem leicht. Und doch ist es ein Akt der Fürsorge – sich selbst und den eigenen Angehörigen gegenüber. Mit einer Patientenverfügung behalten Sie die Kontrolle über Ihre medizinische Behandlung, auch wenn Sie sich eines Tages nicht mehr äußern können. Der wichtigste Schritt dorthin ist ein vertrauensvolles ärztliches Gespräch. Dafür nimmt sich Primarius Dr. Dieter Pfaffenberger, Facharzt für Innere Medizin in Wien-Neubau, die Zeit, die dieses Thema verdient. 

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, mit der Sie im Vorhinein festlegen, welche medizinischen Behandlungen Sie in einer bestimmten Situation ablehnen. Sie ist Ausdruck Ihrer Selbstbestimmung – für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr selbst entscheiden oder sich mitteilen können.

Wichtig zu wissen: Eine Patientenverfügung wird erst dann wirksam, wenn Sie sich in einer medizinischen Notlage befinden, nicht mehr entscheidungsfähig sind – etwa durch Koma oder eine fortgeschrittene Demenz – und Ihren Willen nicht mehr ausdrücken können. Solange Sie selbst entscheiden können, gilt immer Ihr aktueller Wille. Widerrufen können Sie die Verfügung jederzeit.

Verbindlich oder beachtlich – die zwei Arten

In Österreich unterscheidet man zwei Formen, je nachdem, wie stark die Verfügung das behandelnde medizinische Personal an Ihre Wünsche bindet:

Beide Formen haben ihre Berechtigung – welche für Sie die richtige ist, klärt sich am besten im persönlichen Gespräch. 

Der erste Schritt: die ärztliche Beratung

Bevor eine Patientenverfügung errichtet werden kann, ist eine ärztliche Beratung erforderlich. Dabei wird verständlich erklärt, welche Behandlungen und Situationen betroffen sein können und welche Folgen eine Ablehnung hat. Diese Aufklärung wird in der Verfügung dokumentiert – sie ist die fachliche Grundlage dafür, dass Ihr Wille später richtig verstanden und umgesetzt wird.

Möchten Sie eine verbindliche Patientenverfügung erstellen, folgt nach der ärztlichen Beratung noch ein rechtlicher Schritt: Die Verfügung wird bei der Wiener Pflege- und Patient*innenanwaltschaft (WPPA), einem Notar oder einer Rechtsanwältin bzw. einem Rechtsanwalt auf Vollständigkeit und Verständlichkeit geprüft und beglaubigt.

Persönliche Beratung bei Primarius Dr. Dieter Pfaffenberger

Ein Thema wie dieses braucht Ruhe, Vertrauen und jemanden, der zuhört. Genau dafür steht die Beratung bei Primarius Dr. Dieter Pfaffenberger. Als Facharzt für Innere Medizin nimmt er sich für jedes Gespräch bewusst Zeit: Er hört Ihnen zu, geht auf Ihre persönliche Lebenssituation ein und erklärt die medizinischen Zusammenhänge in verständlicher Sprache – ohne Fachjargon und ohne Eile.

So können Sie in aller Ruhe überlegen, was Ihnen wichtig ist, und treffen Ihre Entscheidungen gut informiert und selbstbestimmt. Seine ärztliche Erfahrung sorgt dafür, dass Ihre Verfügung medizinisch fundiert und nachvollziehbar dokumentiert wird – damit Ihr Wille im Ernstfall zuverlässig verstanden wird. Diskretion und ein wertschätzender Umgang sind dabei selbstverständlich.

Für viele Menschen ist es eine große Erleichterung, dieses wichtige Thema endlich in guten Händen zu wissen – für sich selbst und für die eigenen Angehörigen, die im Ernstfall nicht allein entscheiden müssen.

So vereinbaren Sie einen Termin

Für einen Termin genügt ein Anruf in der Ordination. Zur Vorbereitung sollten Sie folgende Angaben bereithalten:

Häufige Fragen zur Patientenverfügung

Erst, wenn Sie sich in einer medizinischen Notlage befinden, nicht mehr entscheidungsfähig sind und Ihren Willen nicht mehr äußern können. Solange Sie selbst entscheiden können, zählt Ihr aktueller Wille.

Ja. Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit widerrufen oder anpassen.

Weil eine Patientenverfügung nur dann Ihren Willen zuverlässig abbildet, wenn Sie die medizinischen Zusammenhänge und Folgen kennen. Die ärztliche Aufklärung schafft diese Grundlage und wird in der Verfügung dokumentiert.

Eine verbindliche Patientenverfügung gilt 8 Jahre und kann danach nach erneuter ärztlicher Beratung verlängert werden.

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